Der Konzernbetriebsrat / Gesamtwirtschaftsausschuss rief deshalb die Einigungsstelle an, um die Herausgabe der Dokumente zu erzwingen. Der Arbeitgeber vertrat die Auffassung, dass eine Einigungsstelle hierfür nicht zuständig sei. Aus diesem Grund musste der KBR/GWA ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mannheim zur Einsetzung der Einigungsstelle einleiten. Das Arbeitsgericht Mannheim entsprach dem Antrag des Konzernbetriebsrates / Gesamtwirtschaftsausschusses. Die diesbezüglich eingeleitete Beschwerde des Arbeitgebers wurde vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zurückgewiesen.

Mittlerweile hat die Einigungsstelle am 21. Mai und 11. Juni 2015 getagt. Die Einigungsstelle hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dem Konzernbetriebsrat / Gesamtwirtschaftsausschuss alle verlangten Vertragsdokumente auszuhändigen sind.

Mit kollegialen Grüßen

KONZERNBETRIEBSRAT
ALSTOM Power AG

gez. Elisabeth Möller    gez. Kai Müller    gez. Thomas Ueckert